Steigfriedhof Stuttgart (jüdischer Teil)
Der Steigfriedhof Stuttgart, welcher im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt liegt, hat auch einen Israelitischen Friedhofsteil, der aber sehr viel später als der allgemeine Friedhof des Steigfriedhof eröffnet wurde. Erst im Jahre 1872 wurde der Israelitische Teil des Steigfriedhof eröffnet und ist seit 1945 geschlossen. Auf dem Israelitischen Friedhof, welcher auch als jüdischer Teil bezeichnet werden kann, liegen Menschen jüdischen Glaubens begraben, für die besondere Bestattungsvorschriften gelten.
Für eine jüdische Bestattung gibt es nur eine Möglichkeit
Die religiösen Gesetze (Halacha) des Judentums sehen als einzige Möglichkeit die immerwährende Totenruhe in Form einer Erdbestattung vor. Eine Feuerbestattung ist untersagt, weil eine Kremation als Entledigung und als Verfehlen der letzten Ehre und des pietätvollen Abschieds betrachtet wird. Am Tag des Jüngsten Gerichts, laut der biblischen Vorstellung, auferstehen die Toten, wofür der Leichnam bedingungslos unversehrt sein muss. Die Seele des Toten bzw. der Toten kann erst dann aufsteigen, wenn dieser beigesetzt und zur ewigen Ruhe gebettet worden ist. Die Bestattung soll deshalb so schnell wie möglich erfolgen. Dem steht aber das deutsche Bestattungsgesetz entgegen, das eine Bestattung bzw. Kremation nach frühestens 48 Stunden vorschreibt.
Im Judentum wird der Leichnam eigentlich nur in ein Leichentuch gewickelt, aber aufgrund der Sargpflicht in Deutschland werden die Verstorbenen in einen einfachen Holzsarg gebettet.
Auf dem jüdischen Teil des Steigfriedhof ist ebenfalls zu erkennen, dass die Grabsteine alle sehr ähnlich und schlicht gehalten werden. Dies ist ein Gebot der einfachen Beisetzung im Judentum, um zu verdeutlichen, dass zwischen Arm und Reich kein Unterschied besteht.
Der jüdische Teil des Steigfriedhof in Stuttgart wird auch als „Beth Hachaim“ oder „Beth Olam“ bezeichnet
Der jüdische Friedhof wird auch als Ort des Lebens („Beth Hachaim“) oder Haus der Ewigkeit („Beth Olam“) bezeichnet. Dies verdeutlicht, dass auf dem jüdischen Teil des Steigfriedhof in Stuttgart ewige Totenruhe besteht – bis eben zum Tag des Jüngsten Gerichts und der Erweckung der Toten.
Wir beraten Sie gerne
Öffnungszeiten
7:15 bis 18 Uhr – 16.02 bis 15.03
7:15 bis 19 Uhr – 16.03 bis 15.04
7:15 bis 20 Uhr – 16.04 bis 31.08
7:15 bis 19 Uhr – 01.09 bis 31.10
7:15 bis 17 Uhr – 01.11 bis 30.11
8:00 bis 17 Uhr – 01.12 bis 31.12