Was beinhaltet ein Testament?

Das Wort „Testament“ kommt aus dem Lateinischen („testamentum, von testari) und heißt übersetzt „bezeugen“. In diesem Dokument, das handschriftlich verfasst, unterschrieben und mit Ihrem Namen, dem Ort sowie Datum versehen sein muss, beinhaltet alle wichtigen Formalitäten wie die Erbfolge. Auch hier können Sie Wünsche für die eigene Bestattung eintragen. Ferner können auch Nachlasssachen geregelt sein. Dieses Dokument hat den Vorteil, selbst über die oben genannten wichtigen Dinge zu entscheiden.

Wenn kein Testament vorliegt, erfolgt die Aufteilung des Erbes nach der gesetzlichen Erbfolge. Eine Alternative dazu bietet das sogenannte öffentliche oder notarielle Testament. Hier muss allerdings ein Notar beauftragt werden, der Geld kostet. Ein eigenhändiges Testament ist flexibler, weil es schneller änderbar ist, ein öffentliches rechtssicherer formuliert. Es ist zudem amtlich verwahrt und der Notar ist nur dem Erblasser, also dem Verstorbenen, verpflichtet.

Hierzu sind einige Dinge zu wissen: Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, aus welchen Gründen auch immer, ist es nötig, ein Testament zu verfassen und darin die Nachlasssache zu regeln. Sollten Sie besonders viel zu vererben haben, Immobilien besitzen oder sich in einer, wie auch immer gearteten, besonderen familiären Situation befinden, wenden Sie sich lieber an einen Notar. Oftmals ist mit einem Testament auch die Frage nach einer Patientenverfügung und anderen Vollmachten verbunden. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit sollte auch an eine Pflegevollmacht gedacht werden. Lassen Sie sich hierfür am besten beim Bestatter Ihres Vertrauens beraten, der sich nüchtern gemeinsam mit Ihnen damit auseinandersetzen kann. Zur Beratung ist auch ein Notar oder eine andere unabhängige Stelle empfehlenswert. Über all diese Fragen sollten Sie sich im Klaren sein, bevor der Fall der Fälle eintritt, denn ein Testament kann zum Beispiel bei einer Demenz vor Gericht angezweifelt werden, weil für den letzten Willen zwingend die volle geistige Zurechnungsfähigkeit bewiesen werden muss.

Die Teile eines Testamentes sind folgende, nicht alle genannten Punkte sind obligatorisch:

  • Erbeinsetzung
  • Eventuelle Enterbungen
  • Aussetzung eines Vermächtnisses
  • Auflage
  • Teilungsanordnung
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung durch einen Testamentsvollstrecker
  • Pflichtteilsentziehung und -beschränkung
Testament - Mein letzter Wille - Handschriftlicher Brief
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