Vollmacht / Vollmachten für den Umkreis Stuttgart und Gerlingen

In der Lebensphasen, wenn man nicht mehr fähig ist, seine Wünsche zu äußern, kann durch den folgenden Vollmachten festgelegt werden, wer die Entscheidungen trifft und wie Ihre Wünsche ausgeführt werden sollen. Für Kunden im Umkreis Stuttgart und Gerlingen erstellen wir gerne in Absprache die folgenden Vollmachten:

  • Patientenverfügung: Um im Falle schwerster und aussichtsloser Krankheit so versorgt zu werden, wie Sie sich das wünschen, ist eine Patientenverfügung ratsam, die die wichtigsten medizinischen Details klärt. Ähnlich dem Testament muss auch die Patientenverfügung eigenhändig unterschrieben sein. Diese sollte alle 2 – 3 Jahre erneuert werden; dadurch wird erreicht, dass sich der Verfasser mit seinem Letzten Willen auseinandersetzt. Ferner ist das Dokument von mehreren, jedoch mindestens einem Zeugen zu bestätigen. Es empfiehlt sich auch ein handschriftliches Ausfüllen der Papiere, um klarzustellen, dass der Patient zu jener Zeit geistig klar war. Es ist auch möglich, der Patientenverfügung eine Erklärung zur Organspende beizufügen.
  • Vorsorgevollmacht: In Folge einer schweren Krankheit, einem Unfall oder ähnlichem ist es möglich, dass Ihnen die Fähigkeit zur Artikulation abhandenkommt und Sie damit nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Um dem zuvorzukommen, ist es möglich, eine Versorgungsvollmacht auszufüllen.
  • Betreuungsverfügung: Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten selbstständig regeln zu können, und sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird ein gerichtlich bestimmter Betreuer eingesetzt. Falls sich im Familien- und Freundeskreis niemand findet, wird ein Berufsbetreuer mit der Aufgabe betraut. Ebenjenem können Sie dadurch entgegentreten, dass Sie eine Vertrauensperson Ihrerseits in die Betreuungsverfügung eintragen.
  • Generalvollmacht: Dies ist eine allumfassende Vollmacht für alle rechtlichen Vertretungen. Generalbevollmächtigt ist jemand, der den Vollmachtgeber voll und ganz juristisch vertreten kann. Zum Zeitpunkt der Ausstellung ist festzustellen, dass der Verfasser voll geschäftsfähig war.

Rechtzeitige Vorsorge macht es möglich, im Falle von Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder schwere Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, Ihr Leben nach Ihren Wünschen und Selbstbestimmungen weiterzuführen.

Vollmachten - Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung für Stuttgart
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Patientenverfügung in Stuttgart und Gerlingen
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