Die Erdbestattung Stuttgart, Gerlingen
Für die Erdbestattung in Stuttgart & Gerlingen stehen Wahlgräber oder Reihengräber zur Verfügung
Nach der Trauerfeier wird der Verstorbene im Sarg in der Erde beigesetzt. Ungefähr ein Jahr später kann der Grabstein auf das Grab gesetzt werden. Für die Dauer der Ruhezeit (zwischen 15 – 30 Jahren) muss das Grab nach Friedhofssatzung gepflegt werden. Friedhofssatzungen und die damit verbundenen Regeln sind in jeder Gemeinde unterschiedlich.
Bei einer Erdbestattung wird der gewaschene Leichnam in einem Grab in die Erde beigesetzt. Diese Beisetzung ist in religiösen und weltlichen Kulturkreisen weit verbreitet, wird in Deutschland aber immer mehr von der Feuerbestattung als beliebteste Bestattungsart abgelöst. Im Judentum, Islam und im orthodoxen Christentum sind die Erdbestattungen sogar vorgeschrieben. Die Bestattungsrituale unterscheiden sich jedoch, zum Teil erheblich, in der Durchführung.
Beisetzungspflicht für einen Verstorbenen
In Stuttgart und Gerlingen sowie Deutschlandweit herrscht eine Beisetzungspflicht. Dabei gibt es neben der Erdbestattung auch noch die Feuerbestattung, bei der der Leichnam verbrannt und die Asche in einer Urne am Bestattungswahlort (z.B. einem Friedhof in Stuttgart oder Gerlingen) beigesetzt wird. Allerdings sind dabei die deutschen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen in für eine ordnungsgemäße Erdbestattung einzuhalten:
- Erdbestattungen sind nur auf einem Friedhof oder auf einem zu diesem Zweck gefriedeten Grundstück zugelassen.
- Erdbestattungen müssen innerhalb von bestimmten Fristen erfolgen. Diese Regelung unterliegt den Gesetzen der Bundesländer, jedoch ist der frühestmöglicher Bestattungstermin 48 Stunden nach Eintritt des Todes.
- Sondergenehmigungen für eine Erdbestattung können nur von der Ordnungsbehörde erteilt werden.
Erdbestattungen in Stuttgart & Gerlingen nur in einem Sarg möglich
Für die Erdbestattung in Stuttgart & Gerlingen ist ein Sarg vorgeschrieben, der sich in einer bestimmten Zeit im Erdreich zersetzt. Demnach sind nur natürliche Materialen, wie z.B. Holz und Cellulose, für die Bestattung zugelassen. Sollte doch ein Sarg aus Metall gewählt werden, muss dieser nach der Ruhefrist des Leichnams wieder ausgegraben werden.
Erdbestattungen in Stuttgart & Gerlingen im Reihengrab oder Wahlgrab
Entscheiden sich die Hinterbliebenen, oder der Verstorbene noch zu Lebzeiten, für eine Bestattung in der Erde, müssen einige Dinge beachtet und einige Kosten zum Preis des Bestatters hinzugerechnet werden. Dies erhält nicht der Bestatter, sondern dies erhält die Stadt, damit der Leichnam in dieser Form auf ihrem Friedhof beigesetzt werden darf. Sollte zu Beginn ein frisches Erdgrab angelegt werden müssen, unterscheidet man zwischen Wahl- und Reihengrab.
Wahlgräber zur Bestattung
Bei einem Wahlgrab in Stuttgart oder Gerlingen kann die Lage sowie die Größe des Grabes selbst ausgewählt werden. Dabei kann das Wahlgrab ein- oder mehrstellig sein. Es ist dann also möglich, noch mehrere Personen, je nach Erdbestattungsplan bzw. erdbestattungswunsch der Familie, im selben Grab beizusetzen. Sollte ein Grab zum ersten Mal eröffnet werden, sind die Preise höher, als wenn eine zusätzliche Person hinzugebetet wird. Dies sollte man bei einem Erdwahlgrab beachten. Die sogenannte „Ruhefrist“, also die Zeit, in der das Wahlgrab in jedem Falle bestehen muss, beträgt je nach Gemeinde 20-30 Jahre. In Stuttgart beträgt bei solch einer Erdbestattung diese Ruhefrist 20 Jahre und kostet zurzeit Euro 1.960,– (Stand: 12-2020). Eine Verlängerung der Ruhefrist schlägt mit Euro 98,– pro Jahr und Stelle zu Buche. Sollte jedoch ein Wahlgrab in Sonderlage für Sie in Frage kommen, unterbreiten wir Ihnen hierzu gern ein persönliches Angebot. Für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre kostet die Bestattung zusätzlich Euro 1.010,– (Stand: 12-2020). Außerdem fallen für die Fundamentierungsarbeiten bei einem Erdbestattungsgrab Euro 196,– an (Stand: 12-2020). Für 4 Einfassungsstücke werden Euro 157,– von der Stadt Stuttgart verlangt (Stand: 01.04.2014).
In jedem Wahlgrab können mehrere Personen beigesetzt werden, wenn das Grab auf 2,40 m ausgehoben wird. Weiterhin können bis zu 6 Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt in Stuttgart 20 Jahre und kann beliebig verlängert werden.
Sowohl Reihen- als auch Wahlgräber können nochmals in pflegeintensiv und pflegefrei unterteilt werden. Pflegeintensiv bedeutet, dass das Grab bepflanzt und gepflegt werden muss. Es besteht auch die Möglichkeit das Grab mit einer Grabplatte abzudecken, dank dieser eleganten Lösung entfällt die Grabpflege (pflegefrei).
Reihengräber zur Bestattung
In jedem Reihengrab wird nur ein Toter bestattet. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Nach dieser Zeit fällt das Grab an die Gemeinde zurück. Das Grab ist unverlängerbar.
Das Reihengrab in Stuttgart oder Gerlingen ist bei einer Erdbestattung im Gegensatz zum Wahlgrab günstiger, aber auch kleiner. Die Lage und Größe wird vom Friedhofsamt festgelegt. Sie kann nicht frei gewählt werden. Im Reihengrab findet nur eine verstorbene Person Platz, was es für Familiengräber untauglich, jedoch günstiger macht. Während beim Wahlgrab eine Verlängerung der Ruhefrist möglich ist, kann das Reihengrab nicht länger gemietet werden. Die Stadt Stuttgart erhebt folgende Gebühren für ein solches Grab: für Kinder über 10 Jahre und Erwachsene kostet es Euro 940,– für 20 Jahre (Stand: 12-2020). Zusätzliche kommen für eine Erdbestattung u. a. eine Verwaltungsgebühr von Euro 92,– hinzu (Stand: 12-2020).
Bitte kontaktieren Sie uns gern wenn Sie weitere Fragen zum Thema Erdbestattungen im Wahlgrab oder Reihengrab z.B. im Raum Stuttgart oder Gerlingen haben!
Erdbestattungen und die Wahl eines Grabsteines
Sobald sich die Erde beim Erdgrab gesetzt hat, kann ein Grabstein gesetzt werden, um an den Verstorbenen bzw. die Verstorbene zu erinnern. Hierbei sind vom Gesetzgeber her bei der Form des Grabsteines der Kreativität fast keine Grenzen gesetzt. Aber nicht alles was „schön“ ist, ist auf einem Friedhof erlaubt. Bitte achten Sie bei der Wahl eines Grabsteines im Rahmen der Erdbestattung für Reihengrab oder Wahlgrab auf die jeweilige Friedhofsordnung des von Ihnen im Raum Stuttgart oder Gerlingen ausgewählten Friedhofes. Je nach Gemeinde können Restriktionen hinsichtlich der Farbe, der Form des Grabsteins sowie der darauf angebrachten Lettern bestehen.