AGB vom Bestattungsunternehmen Meister

Im Folgenden sind die vertragsgegenständigen Geschäftsbedingungen von Bestattungen Martin Meister Stuttgart, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart / Birkenweg 4, 70839 Gerlingen.

Gegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Bestattungen Martin Meister Stuttgart und dem Auftraggeber, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Bestattungen Martin Meister Stuttgart hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.

Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Bestattungen Martin Meister Stuttgart. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von Bestattungen Martin Meister Stuttgart. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Bestattungen Martin Meister Stuttgart als vereinbart.
Bezahlung

2. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 8 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.

3. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit dem Auftrag wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.

4. Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Bestattungen Martin Meister Stuttgart können 10,00 € berechnet werden.

5. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist Bestattungen Martin Meister Stuttgart berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Bestattungsinstitut nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf Bestattungen Martin Meister Stuttgart eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Die Regelungen in Punkt 5 und 6 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

8. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Bestattungen Martin Meister Stuttgart nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Bestattungsinstitut Abel zur Folge.

9. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt Bestattungen Martin Meister Stuttgart ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

10. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Bestattungen Martin Meister Stuttgart unverzüglich nachzuzahlen.

Factoring

11. Den Bestattungen Martin Meister Stuttgart steht es frei Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu.

12. Insbesondere ist es den Bestattungen Martin Meister Stuttgart überlassen, bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring-Unternehmen abgetreten.

Haftung

13. Bestattungsinstitut haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Bestattungen Martin Meister Stuttgart beruhen. Soweit Bestattungsinstitut Aabel keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

14. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Bestattungsinstitut Abel ein Jahr.

15. Bestattungen Martin Meister Stuttgart ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf Bestattungen Martin Meister Stuttgart einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.

16. Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. Bestattungen Martin Meister Stuttgart handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Kündigung

17. Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von Bestattungen Martin Meister Stuttgart erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.Sonstiges

18. Bestattungen Martin Meister Stuttgart ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen, und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.

19. Bestattungen Martin Meister Stuttgart ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen oder Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.

20. In allen Rechtsangelegenheiten mit Bestattungen Martin Meister Stuttgart gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.