Was ist ein Treuhandvertrag?

Grundlage ist ein Bestattungsvorsorgeplan. Hier werden Ihre Wünsche festgelegt. Gleichzeitig schließen Sie einen Treuhandvertrag über die Kosten Ihrer Bestattung ab. Ihre Einlage wird verzinst und nicht mit Verwaltungskosten belastet. Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen inkl. der Zinsen an Ihren Bestatter ausgezahlt. So ist garantiert, dass Ihr Geld Ihrer Bestattung dient. Ein Abschluss ist nicht an ein Höchstalter gekoppelt.

Gerne beraten und helfen wir Ihnen bei der Auswahl Ihrer richtigen Bestattungsvorsorge und den Formalitäten mit dem Treuhandvertrag in Stuttgart und Gerlingen.

Bei einem Treuhandvertrag kann ein Mensch, bevor er stirbt, Wünsche und Bedürfnisse in Abstimmung mit seiner eigenen finanziellen Situation abklären, um die Angehörigen zu entlasten. Wenn diese dann nämlich erfahren, dass all die Entscheidungen bereits getroffen wurden, können sich die Hinterbliebenen zurücklehnen und bereits dann mit der Trauerarbeit beginnen. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag zahlt der Vorsorgende bzw. die Vorsorgende das Geld für die Bestattungskosten auf ein Treuhandkonto ein. Je nach Lebensalter muss damit gerechnet werden, dass die Kosten steigen, weshalb lieber etwas mehr Geld auf das Konto einbezahlt wird als zu wenig. Zu viel Bezahltes wird nach der Rechnungsstellung an die Hinterbliebenen zurückgezahlt. Der Vorsorgende bzw. die Vorsorgende stellt sich dabei Fragen – gemeinsam mit einem professionellen Bestatter – zu der eigenen Bestattung, sodass am Lebensende klar geregelt ist, was zu tun ist.

Der Bestatter berät zu den einzelnen Punkten, die für eine Bestattung relevant sind. Dazu gehören die folgenden Fragen: Wie soll der Vorsorgende bzw. die Vorsorgende beerdigt werden? Entspricht die Erdbestattung oder die Feuerbestattung mehr den Wünschen, den Vorstellungen und der finanziellen Situation? Wie viel Geld steht voraussichtlich zur Verfügung? Ist eine große oder eher kleinere Trauerfeier im engsten Kreis der Angehörigen gewünscht? Soll eine Traueranzeige in einer regionalen oder/und überregionalen Zeitung geschaltet werden, die an den Vorsorgenden bzw. die Vorsorgende erinnert und über die Trauerfeier informiert? Soll ein weltlicher Redner oder ein Glaubensvertreter für die Trauerrede engagiert werden? Welche Musik soll gespielt werden? Welche Grabart soll gewählt werden? Gibt es bereits ein Grab eines (nahen) Angehörigen, welches für die Zubettung genutzt werden kann oder muss ein neues Grab geschaffen werden? Ist es sinnvoller, ein Reihengrab oder ein Wahlgrab zu erstellen, wenn keines genutzt werden kann. Dies alles sind sehr wichtige Entscheidungen, über Angehörige in der Zeit der Trauer nicht alle allein meistern können und deshalb am besten im Vorhinein geklärt werden.

Diese Fragen, die bereits zu Lebzeiten gestellt werden, lassen den Vorsorgenden bzw. die Vorsorgende sich mit dem Tod beschäftigen und verschaffen ihm oder ihr so die Sicherheit, dass alles nach seinem bzw. ihrer Vorstellung entspricht. Zudem hat dies den Vorteil, dass die Angehörigen die Bestattungskosten nicht tragen müssen. Alternativ kann aber auch eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. So wird auch Streit in der Familie vermieden, der sich um die Frage kreisen könnte, wer die Kosten der Bestattung zu tragen hat.

Ein Treuhandvertrag ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden die persönlichen Wünsche für die eigenen Beerdigung notiert. Folgende Dinge können notiert werden: Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung oder etwas anderes), Grabart (Reihen- oder Wahlgrab), Friedhof, Trauerfeier, Gäste, Trauerredner, Grabpflege. Im zweiten Teil des Treuhandvertrages werden die Bestattungskosten bzw. Beitragszahlungen aufgeführt, die die Bestattungskosten decken.

Ein Treuhandvertrag für eine Bestattung kann bei jedem Bestatter abgeschlossen werden, der mit einem Treuhänder zusammenarbeitet. Die Einzahlung bereits zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass das Geld vor dem Sozialamt gesichert ist. Hierzu ist eine detaillierte Auflistung der ortsüblichen Kosten für eine Bestattung beim Bestatter Ihres Vertrauens zu erhalten und das Geld auf das Treuhandkonto einzuzahlen. Die Zahlung auf das Treuhandkonto schützt auch vor der möglichen zukünftigen Insolvenz des Bestatters, so dass das Geld in jedem Falle nicht verloren geht.

Treuhandvertrag Bestatter Stuttgart und Gerlingen
© [Daniel Jędzura] / Adobe Stock