Urnen sind Schmuckgefäße, in denen die Asche eines Verstorbenen nach der Einäscherung aufbewahrt wird. Grundsätzlich könnte man die äußere Form der Urne nach Belieben gestalten, solange die Aschekapsel mit den Maßen 24 cm x 16,5 cm ins Innere passt. Dennoch harmoniert meist die Form auch mit der der Aschekapsel. Die Urne ist zentraler Teil der Feuerbestattung. Bei dieser wird der Leichnam nach frühestens zwei Tagen in ein Krematorium gebracht und verbrannt. Zurück bleiben größere Knochen, die in einer Knochenmühle zu feiner Asche vermahlen werden. Die Überreste werden in die Aschekapsel gegeben und fest verschlossen sowie verplombt. Zur Asche kommt ein Schamottstein mit einer nur einmal vergebenen Nummer, um sicherzustellen, dass Leichnam und Asche dieselben sind. Nach der Einäscherung holt der Bestatter die Aschekapsel ab. Je nach Wunsch der Angehörigen und Hinterbliebenen kann eine Überurne, die Schmuckurne, ausgewählt werden. Die eigentliche Urne kann dann an der Trauerfeier und Beisetzung betrauert werden. Vor der Einäscherung des Leichnams kann eine Trauerfeier stattfinden. Danach ist dies ebenfalls möglich, meist wird aber hierfür nur eine Urnenbestattung veranstaltet.
Die Urne kann sehr individuell gestaltet werden. Der Bestatter Ihres Vertrauens kann Ihnen eine Auswahl an Gefäßen zeigen, die möglicherweise in Betracht kommen. Auch bei einer Vorsorge können Sie sich bereits für eine Urne, wenn es denn eine Feuerbestattung sein soll, entscheiden. Diese wird dann speziell für Sie reserviert und darauf geachtet, dass Ihr Wunsch respektiert wird. Ein Vorsorgevertrag des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen nimmt auch den Hinterbliebenen viel Arbeit ab, die ansonsten alle Entscheidungen allein treffen müssten, ohne zu wissen, was der Verstorbenen bzw. die Verstorbene wollte – wenn nicht bereits zu Lebzeiten darüber gesprochen wurde.
An den Seiten einer Urne sind entweder Griffe oder Versenkseile befestigt, um ein würdiges Versenken in der Erde zum Zeitpunkt der Beerdigung möglich zu machen. Das Hinablassen der Urne kann vom Bestatter, Mitarbeitern des Friedhofs oder Angehörigen geschehen. Zudem kann man diese mit individuellen Motiven schmücken und verzieren (lassen).
Gemäß den Friedhofsordnungen müssen Urnen innerhalb der Ruhefrist von 15-20 Jahren vergänglich sein. Allerdings bestehen gewisse Urnengefäße aus Materialien, die nicht so schnell vergänglich sind. Die Dauer des Zerfalls einer Urne hängt vom Material und der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs ab. Ein neuer Trend sind Bio-Urnen, die besonders schnell im Erdreich vergehen. Diese sind aus nachhaltigen Rohstoffen, wie Lignin und Cellulose, gefertigt und biologisch abbaubar. Daher sollten Urnen folgende Eigenschaften besitzen: keine Verformbarkeit und eine ästhetisch ansprechende Form. Einerseits sollte diese während der Aufbewahrung vor Korrosion geschützt sein. Andererseits ist eine leicht vergängliche Beschaffenheit sehr wichtig. Besondere Eigenschaften muss die Urne bei einer Seebestattung haben. Nach der Kremation wird diese an die Nord- oder Ostsee gebracht und dort an einer bestimmten Stelle im Meer „beerdigt“. Der genaue Punkt der Urnenbestattung wird notiert und den Hinterbliebenen übergeben. Die Urne besteht aus reinem Salz, also zu 100 % aus natürlichen Materialien. Viele Anbieter haben sich auf diese Form der Urne spezialisiert und bemalen sowie schmücken die Urne. So wird das Meer nicht verunreinigt und die Asche des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen verbindet sich mit dem Meer.