Für die Einäscherung eines Leichnams müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Nach dem Eintritt des Todes wird der Bestatter vom Krankenhaus, dem Pflegeheim, den Angehörigen oder der Polizei über das Ableben informiert. Der Tod muss von einem Arzt schriftlich bestätigt werden. Bei ungeklärter Todesursache muss ein Gerichtsmediziner mit der Obduktion des Leichnams beauftragt werden. Erst, wenn diese erfolgt ist, kann der Bestatter übernehmen. Da dies aber zum Glück die Ausnahme ist, wird nach dem Ableben ein Bestatter über den Tod informiert, der zu jeder Tageszeit sowie Nachtzeit angerufen werden kann. Anschließend findet die Abholung des Leichnams vom Sterbeort statt – sollte keine Aufbahrung und/oder rituelle Waschung des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen seitens der Angehörigen und Hinterbliebenen erfolgen. Dies ist in christlichen und muslimischen Familien durchaus üblich. Nach der Abholung wird der Leichnam in die Räumlichkeiten des Bestattungsinstituts gebracht, gewaschen, angekleidet, eingecremt, die Leichenstarre sanft aus den Muskeln aus massiert und der Verstorbene bzw. die Verstorbene bis zur Kremation, der Einäscherung des Leichnams, gekühlt, um den nach dem Tod eintretenden Verwesungsprozess so gering wie möglich zu halten.
Die Einäscherung findet nur bei einer Feuerbestattung statt, weil sich der Verblichene bzw. die Verblichene zu Lebzeiten oder die Hinterbliebenen für eine Feuerbestattung entschieden haben. Hierzu wird der Leichnam vom Bestattungsinstitut in ein Krematorium gebracht. Dort findet nochmals eine Überprüfung der Todesursache statt. Hierbei wird geprüft, ob der Leichnam Totenflecke aufweist und die eingetragene Todesursache wirklich sein kann. Erst danach wird der Leichnam im Einäscherungsofen unter großer Hitze verbrannt. Dabei verdampft das viele sich im Körper befindliche Wasser und zurück bleiben Knochen, die nicht in der kurzen Zeit verbrennen. Die Knochen werden in einer Knochenmühle zu feinem Staub zermahlen. Die Asche und der Staub werden in eine sogenannte Urnenkapsel gefüllt. Ein während der Kremation dabei liegender Schamottstein, der eine einmalige Nummer trägt und nicht verbrennt, wird der Urnenkapsel beigegeben und verschlossen. So ist eine Verwechslung ausgeschlossen und die eindeutige Identifikation gewährleistet.
Die Bestimmungen zur Einäscherung und Feuerbestattung werden von den jeweiligen Bundesländern in Deutschland geregelt, aber grundlegende Voraussetzungen müssen einheitlich erfüllt werden. So ist eine Einäscherung erst 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt möglich. Ferner dürfen Feuerbestattungen nur nach Einwilligung einer autorisierten Behörde durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Klärung der Identität unabdingbar.
Es ist möglich, dass sich Angehörige, enge Freunde und Weggefährten vom Verstorbenen bzw. der Verstorbenen bereits vor der Einäscherung mittels einer Trauerfeier verabschieden können. Diese Trauerfeier kann von einem Geistlichen bzw. einem weltlichen Redner (bei keiner Religionszugehörigkeit) geleitet werden. Es ist aber ebenfalls möglich, dass der Bestatter Ihres Vertrauens, Angehörige oder Freunde einige Wort zum Verstorbenen bzw. der Verstorbenen sagen. Nach der Trauerfeier wird der Leichnam eingeäschert. Danach kann eine Urnentrauerfeier am Grab stattfinden, bei dem die Trauergäste, wie bei einer Erdbestattung, die Möglichkeit haben, sich vom Verstorbenen bzw. der Verstorbenen zu verabschieden. Die Einäscherung ist für orthodoxe Christen, Menschen muslimischen oder jüdischen Glaubens nicht möglich. Ihre Religion verbietet es Ihnen, sich einäschern zu lassen.