Die Aufbahrung meint die Zurschaustellung eines verstorbenen Menschen vor der Beerdigung in einem offenen oder geschlossenen Sarg in einer Trauerhalle, einer Friedhofskapelle, einem Abschiedsraum oder in einer Kirche während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes. Die Aufbahrung ermöglicht den Angehörigen, Freunden und Bekannten Abschied zu nehmen, loszulassen, um letztlich den Tod zu akzeptieren.