Die Leichenbeförderung vor der Bestattung

Die Leichenbeförderung erfolgt auf zwei Wege: mit dem Bestattungskraftwagen oder der Eisenbahn.

Der Bestattungskraftwagen muss entsprechend der Leichenbeförderung eingerichtet sein und von einer zuverlässigen Person begleitet werden. Mit dem Sarg dürfen nur Kränze, Sträuße oder der Nachlass befördert werden. Die Beförderung soll ohne Unterbrechung bis zum Ziel durchgeführt werden. Im Falle eines unvermeidlichen Aufenthalts muss der Verstorbene schnell an einem abgesonderten Ort abgestellt werden. Nach der Ankunft am Bestimmungsort ist der Verstorbene dem Friedhof zu übergeben und die Begleitpapiere sind an der entsprechenden Stelle abzuliefern.

Für die Leichenbeförderung mit der Eisenbahn gelten die Bestimmungen der Eisenbahnverkehrsordnung vom 08.08.1938. Leichensendungen müssen am Abgangsbahnhof mindestens sechs Stunden vor der Abfahrt gemeldet werden. Der Verstorbene ist mit Eilfrachtbrief zu versenden und innerhalb von sechs Stunden nach der Benachrichtigung abzuholen. Wenn die Abholung der Sendung nicht in innerhalb sechs Stunden erfolgt, muss die Ortspolizeibehörde benachrichtigt werden.