Der Hygieneplan beinhaltet alle Schutzmaßnahmen

Im Hygieneplan sind alle erforderlichen hygienischen Schutzmaßnahmen beinhaltet. Diese Maßnahmen sind durch das Personal durchzuführen. Dem Anhang 4 der BGR 250 entsprechend setzt sich ein Hygieneplan aus folgenden Aspekten zusammen:

Dieser Plan dient zum Schutz des Personals und zum Schutz der Patienten und Menschen, die zu pflegen und zu betreuen sind. Die Vermeidung von Infektionen soll durch vorkehrende Hygienemaßnahmen unter anderem im Bereich der Reinigung, Entsorgung und Desinfektion erzielt werden.

Der Hygieneplan regelt alle Schutzmaßnahmen für jeden Aufgabenbereich. Diese Regelung klärt im Vorfeld in welchem Fall, welche Maßnahme zu greifen hat und wer diese Aufgabe übernimmt.