Die Grundversorgung zur Vorbereitung des Verstorbenen

Die Hygienische Grundversorgung gehört vor der Bestattung zur Vorbereitung des Verstorbenen. Dabei wird der zu Bestattende Körper für das Begräbnis vorbereitet um in einen hygienischen einwandfreien und ästhetischen angenehmen Zustand zu sein. Erst danach kann der Verstorbene angemessen angekleidet werden.

Die Grundversorgung wird nur vom Einbettungspersonal vorgenommen und umfasst folgendes:

  • das Entkleiden
  • das Entfernen und Auflisten von Wertgegenständen
  • das Entfernen von Kanülen, Verbänden und medizinischen Implantaten
  • die Säuberung des Körpers und die oberflächliche Desinfektion des Leichnams
  • das Verschließen der Körperöffnungen, das Lockern der Totenstarre
  • das Rasieren
  • das Einsetzen von Zahnprothesen
  • das Schließen der Augen und des Mundes
  • das Kämen und Zurechtlegen der Haare