Die Exhumierung – Wiederbestattung des Verstorbenen

Die Exhumierung bezeichnet die Ausgrabung und Wiederbestattung des Verstorbenen im selben Grab. Eine Exhumierung kann durch die Staatsanwaltschaft nach § 87 StPO oder durch die Polizei bei Vorlage eines Antrags von folgenden Stellen angeordnet werden:

  • Rentenversicherungsträger
  • Berufsgenossenschaft
  • Vormundschaftsgericht
  • Lebens-/Unfallversicherer