Beisetzungszwang zur Gefahrenabwehr

Aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht in Deutschland die Bestattungspflicht bzw. Beisetzungszwang der Leichen und Urnen. Die Beisetzungen dürfen nur auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen stattfinden mit Ausnahme eines unter bestimmten Voraussetzungen genehmigten privaten Bestattungsplatzes.