Die Exhumierung – Wiederbestattung des Verstorbenen
Die Exhumierung bezeichnet die Ausgrabung und Wiederbestattung des Verstorbenen im selben Grab. Eine Exhumierung kann durch die Staatsanwaltschaft nach § 87 StPO oder durch die Polizei bei Vorlage eines Antrags von folgenden Stellen angeordnet werden:
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaft
- Vormundschaftsgericht
- Lebens-/Unfallversicherer