Die Fahrzeuge der Bestatter

Das äußere Erscheinungsbild des Bestattungsunternehmens wird durch seine Fahrzeuge repräsentiert. Neben Bestattungskraftwagen und Pkw braucht der Bestatter einen Wagen für den Transport von Gerätschaften, Kränzen und Dekorationsmitteln. Dazu kommen noch eine Zugmaschine und ein Hänger, auf dem der Grabbagger transportiert wird.

Überführungsfahrzeuge: Bestattungskraftwagen sind Spezialfahrzeuge nach DIN 75 081. Folgende Vorschriften zur inneren Ausstattung des Fahrzeugs sind vorgesehen:

  • Der Laderaum muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein
  • Keine Wechselpritschen dürfen verwendet werden
  • Eine stabile Wand, zum Beispiel aus Sicherheitsglas, muss zwischen Fahrer und Leichenraum bestehen
  • Der Bodenbelag muss wasser- und säurefest und an den Kanten hochgezogen sein
  • Der Bodenbelag muss sich leicht säubern lassen
  • Alle Einbauten müssen abwaschbar sein
  • Nur Verstorbene, Särge und die zugehörigen Gegenstände dürfen im Laderaum transportiert werden
  • Der Sarg muss unverrückbar befestigt werden

Betriebs- und Gerätefahrzeuge: Alle Fahrzeuge mit einem ausreichend großen Transportraum, zum Beispiel Kombis aller Typen, sind als Betriebs- und Gerätefahrzeuge geeignet.

Personentransport: Im Falle der Personenbeförderung mit dem firmeneigenen Pkw gegen Entgelt, muss der Wagen entsprechend der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes als Mietwagen ausgerüstet sein. Ein geeichter Wegstreckenmesser sowie die jährliche TÜV-Überprüfung des Fahrzeugs müssen vorhanden sein. Der Fahrer muss ein Zusatzführerschein für die Personenbeförderung haben. Die Fahrzeuge müssen so ausgestatten sein, dass sie dem Anlass entsprechen und der zu befördernden Personen angepasst sind.