Die Aufgaben eines Bestatters

Die Aufgaben des Bestatters gehören zu den altehrwürdigsten, vor unserer Zeitrechnung entstandenen Tätigkeiten. Zur Zeit des Mittelalters wurden in den europäischen Ländern die Bestattungskultur und die Gesetzgebung von den Kirchen bestimmt. Schon immer war es die Aufgabe des Bestatters, die Verstorbenen in Würde und entsprechend ihrer Glaubensrichtung zu verabschieden und die Gestaltung der Bestattung nach den Wünschen des Verstorbenen und seiner Angehörigen auszuführen.

In einem Beratungsgespräch werden den Angehörigen die verschiedenen Arten der Bestattung (Erdbestattung oder Feuerbestattung) vorgestellt. Es besteht die Möglichkeit, einen Sarg und bei einer Feuerbestattung zusätzlich eine Urne sowie die Form der Aufbahrung (geschlossen oder geöffnet), auszuwählen. Zusätzlich werden Trauerfloristik, Musik, ein Geistlicher (Pfarrer oder Pastor) oder ein weltlicher Trauerredner, eine Traueranzeige oder ein Nachruf von den Angehörigen beim Bestatter in Auftrag gegeben.

Vom Bestatter wird auch folgendes ausgeführt: die Abholung, das Waschen und die kosmetische Herrichtung (hygienische Versorgung), das Einkleiden, das Einsargen sowie die Überführung des Toten in einem Sarg zur letzten Ruhestätte. Auf Wunsch werden auch die folgenden schriftlichen behördlichen Formalitäten vom Bestatter abgenommen:

  • die Beantragung der Sterbeurkunden,
  • das Abmelden beim Finanzamt,
  • die Benachrichtigung des Nachlassgerichts,
  • Beantragung der Sterbequartalvorschusszahlung für den hinterbliebenen Ehepartner.

Es ist ebenfalls möglich, um den Trauerschmerz zu mildern, die Tätigkeiten, die zu einer Bestattung gehören, durch die Angehörigen selbst durchführen zu lassen. Auch die Abwicklung mit den Behörden, die Erstellung der Traueranzeige oder die Bestellung von Blumenschmuck für die Trauerfeier können von der Familie des Verstorbenen ausgeführt werden.

Entsprechend der Bestattungsgesetzgebung in den verschiedenen Bundesländern in der BRD führt der Bestatter auch die Grabmachertätigkeit aus. Nach Wünschen der Angehörigen und der Friedhofsordnung hebt der Bestatter Einzel-, Doppel- oder Urnengräber aus.

Mit der Zeit ändert sich das Verhältnis zur Bestattung. Als letzte Ruhestätte entstehen alternativ zum Friedhof andere Bestattungsorte oder Optionen. So ist es beispielsweise möglich, in einem privaten Wald (Friedwald) oder in einem Olivenhain in Italien, in der Nord- oder Ostsee beigesetzt zu werden. Ferner gibt es die Wahl zwischen dem Verstreuen auf einer Schweizer Alm, per Rakete in den Himmel geschossen zu werden, die Fluss- oder Seebestattung oder die Erstellung eines Diamanten aus den Ascheresten des Verstorbenen.

Zunehmend ist festzustellen, dass die Bestattungskultur von der würdevollen Verabschiedung in die „Geiz ist geil“-Mentalität abrutscht. So kommt es immer häufiger vor, dass Angehörige ihre Verstorbenen in Sammeltransporten in die tschechische Republik oder Polen fahren lassen, um sie dort zu beerdigen oder einer Feuerbestattung zuzuführen. Jeder Mensch sollte sich fragen, inwiefern es würdevoll ist, ein Familienmitglied in einem LKW nach Osteuropa bringen zu lassen, nur um Kosten zu sparen.

In Baden Württemberg ist es Pflicht, vor der Kremation, auch wenn diese in einem anderen Bundesland durchgeführt wird, eine zweite Leichenschau durchzuführen. Der Bestatter stellt der Familie des Verstorbenen verschiedene Produkte und Formen der Bestattung vor. Entsprechend der verschiedenen Ausführungen der Bestattung ist es möglich, Geld zu sparen. Es ist beispielsweise nicht würdevoller, ob nun der Verstorbene in einem Eichen- oder Kiefersarg gebettet wird. Es stellt lediglich den Geschmack der Hinterbliebenen sowie des Verstorbenen dar.

Die Ausübung des Bestatterhandwerks ist zurzeit in der BRD ohne einen großen Befähigungs-nachweis (etwa einen Meisterbrief) möglich. Ab dem Jahr 2004 ist die Ausbildung zum Bestatter überarbeitet worden. Die duale Schulung wurde aktualisiert und ist qualitativ deutlich hochwertiger geworden. Für jeden Bestatter, der im Bestattungsgewerbe tätig ist, sollte es Pflicht und persönliches Ziel sein, eine Ausbildung zum Gesellen oder besser noch der Besuch der Meisterschule mit der abschließenden Meisterprüfung zu absolvieren. Hiermit wird gewährleistet, dass der Bestatter mit allen handwerklichen Tätigkeiten, dem normativen Regelwerk und mit den kaufmännischen Tätigkeiten des Bestatterhandwerks bestens vertraut ist.

Die Realität sieht jedoch anders aus. In der früheren Zeit wurde der Schreiner mit der Organisation der Bestattung betraut. Das Fachwissen in den Schreinereinen ist firmenintern von Vater zu Sohn übertragen. Einen seriösen Bestatter erkennen Sie an seinem transparenten Kostenvoranschlag, der alle Tätigkeiten und Kosten vor der Bestattung errechnet. Weiterhin drängt der vertrauenswürdige Bestatter nicht zum Kauf eines bestimmten Produkts, sondern stellt verschiedene Lösungen vor.

Lassen Sie sich nicht nur von Ihrem Herzen leiten. Fragen Sie nach Inhalten, die Sie nicht verstanden haben. Der seriöse Bestatter hat Zeit für Sie und beantwortet in Ruhe all Ihre Fragen.